Gemäss dem Tierschutzgesetz wird ein Tier in der Schweiz nicht mehr als Sache angesehen. Ein Tier gilt also als Lebewesen. Soweit die Theorie. Das Problem ist, dass es in der Praxis leider nicht wirklich funktioniert. Also es gibt sogar Tage, an welchen ich behaupten würde, dass es in der Praxis überhaupt nicht funktioniert. Wenn es hart auf hart geht, dann hat ein Tier immer die Arschkarte. Sei es wegen einer Scheidung, wegen eines Todesfalls, wegen Krankheit oder schlicht wegen Überdruss. Und nun möchte ich gerne folgendes von meinen Mitleserinnen und Mitlesern wissen:

Angenommen, eine handicapierte Person, welche eine Suchterkrankung hat und im Rollstuhl sitzt, legt sich einen Hundewelpen zu. Im weiteren nehmen wir an, dass besagte Person zuvor schon jahrelang einen Hund hatte und sowohl die Behörden als auch das Umfeld wissen, dass dieses Tier immer wieder von der Polizei ins Tierheim gebracht werden muss. Natürlich immer nur solange, bis die kranke Person wieder fähig ist, temporär selber für das Tier zu Sorgen. Das dauert bei einer Suchterkrankung bekanntlich immer unterschiedlich lange. Weiterlesen